Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
In den durchgeführten Produktvergleichen werden Versicherungsverträge einer
bestimmten Zahl von Versicherern und Assekuradeuren (zusammen: Gesellschaften)
berücksichtigt. Die genaue Zahl weist jeder Vergleich für seine Sparte gesondert aus
— in der Cyber-Versicherung war es beispielsweise ein Versicherer und kein Assekuradeur,
in der Fahrradversicherung elf Versicherer und ein Assekuradeur, in der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht sechs Versicherer und sechs Assekuradeure.
Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und
keine Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht
zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und
anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das jeweilige
Versicherungsprodukt deutlich mehr Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an
(Beispiel Fahrradversicherung: 29 Versicherer, Beispiel Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
60 Versicherer). Da die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das jeweilige
Versicherungsprodukt veröffentlicht hat und die Recherchemöglichkeiten eingeschränkt
sind, sind Abweichungen von den genannten Zahlen möglich. Ferner sind auf dem deutschen
Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer spezielle
Deckungskonzepte entwickeln und unter eigenem Namen anbieten. Eine Angabe der Zahl der
Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbezüglich keine Listen
veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten
Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten
Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten
Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen
Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu Statistiken, aus denen er auch
nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil ableiten könnte. Es ist somit
möglich, dass die berücksichtigten Gesellschaften und Verträge nur einen geringen
Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers,
sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für
Versicherungsvermittler. Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt
wurden, werden im jeweiligen Vergleich unter „Teilnehmende Gesellschaften“
aufgelistet.
* Quelle: portal.mvp.bafin.de – Datenbank Institutsinformationen.